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Privat erstellte Fernsehaufzeichnungen dürfen zu privaten Zwecken kopiert und weitergeben werden, man darf sie allerdings nicht einem unbestimmten Kreis anbieten oder nachfragen. Wenn also jemand etwa in öffentlichen Kleinnazeigen Kopien von Fernsehaufzeichnungen (auch ohne Gewinnabsicht) anbietet oder sucht, ist das illegal, weil es sich um einen unbestimmten Kreis handelt.
Der Inserent weiß ja nicht im einzelnen, wen er damit anspricht. Würde er aber einem bestimmten Kreis von Leuten diese Kopien per Mail oder im Gespräch anbieten oder nach solchen fragen, wäre dies wiederum legal. Es hängt als rein davon ab, ob ein bestimmter abgegrenzter Kreis von Personen angesprochen wird, oder die Öffentlichkeit. Und die GHKA sind definitiv öffentlich.

Darum sind laut Punkt 2.g.) der Nutzungsbedingungen Inserate über Fernsehaufzeichnungen ausdrücklich nicht gestattet.
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